Mittwoch, 30. März 2016

Steuertipp: Sonder-Abzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten (Doppelverdiener-Abzug)



Steuertipp: Sonder-Abzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten (Doppelverdiener-Abzug)


Wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind, kann ein Doppelverdiener-Abzug geltend gemacht werden.
Dieser rechnet sich auf dem kleineren Einkommen und beträgt bei der Staatssteuer im Kanton Zürich max. CHF 5‘900. Sollte dieses niedrigere Einkommen nach Abzug der Berufsauslagen, der Beiträge an die 3. Säule a und der Einkaufsbeiträge in die 2. Säule den Betrag von CHF 5‘900 unterschreiten, darf nur noch der übrig gebliebene Teil davon abgezogen werden.
Bei der Bundessteuer hängt der Abzug von der Höhe des niedrigeren Erwerbseinkommens ab, abzüglich der oben erwähnten Abzüge.
Beträgt das niedrigere Einkommen dann mehr als CHF 8‘100 beträgt der Abzug 50 Prozent des niedrigeren Einkommens, mindestens aber CHF 8‘100 und maximal CHF 13‘400.
Wenn das niedrigere Einkommen weniger als CHF 8‘100 beträgt, kann maximal dieser Betrag geltend gemacht werden.
Sollte vom kleineren Erwerbseinkommen nichts mehr übrig bleiben, kann kein zusätzlicher Abzug mehr geltend gemacht werden.

Steuererklärung Kanton Zürich



Eine Checkliste über alle benötigten Unterlagen, die für die Erstellung der Steuererklärung benötigt werden finden Sie auf unserer Website www.steuerteam.ch

Wir beraten Sie gerne und suchen gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Telefon 052 202 84 84 oder via Kontaktformular:

Freitag, 19. Februar 2016

«Steuer-Samstag» vom 27. Februar 2016 bei Kaiser Buchhaltungen GmbH in Winterthur

Jedes Jahr die gleiche Krux: Steuererklärung ausfüllen!
Am «Steuer-Samstag» vom 27. Februar 2016 kann der ganze Steuerkram abgeladen werden.


Kaum jemand, der nicht über die Steuererklärung klagt. Diese in professionelle Hände zu legen, hat deshalb viele Vorteile: Man spart Zeit, schont die Nerven und ist zudem ganz sicher, dass keine Abzüge vergessen worden sind. Gerade Letzteres ist nämlich bares Geld wert!

Um die nervenaufreibende Belastung, wenn es um das Ausfüllen der Steuererklärung geht, wissen auch unser Team von Kaiser Buchhaltungen in Winterthur.

Am 27. Februar 2016 können sämtliche Steuerunterlagen vorbeigebracht werden, offeriert sind dazu Kaffee, Kuchen und andere leckere Häppchen. Später trifft die fixfertige Steuererklärung im Briefkasten ein, die nur noch unterschrieben und dem Steueramt geschickt werden muss. Entspannter und angenehmer geht’s nicht mehr.

Steuer-Samstag
bei Kaiser Buchhaltungen GmbH an der Rudolfstrasse 31 in Winterthur.
Samstag 27. Februar 2016 von 9 – 16 Uhr geöffnet.

Auf der Website www.steuerteam.ch findet sich alles rund ums Thema Steuern, so auch die Checkliste «Benötigte Unterlagen für die Steuererklärung 2015».

Weitere Infos:
Kaiser Buchhaltungen GmbH

Rudolfstrasse 31
8400 Winterthur
Telefon 052 202 84 84

Sonderausgabe Treuhand-News Nr. 57 - Februar 2016

Im neuen Treuhand-News Nr. 57 erfahren Sie Spannendes über folgende Themen:
  • Steuer-Samstag am 27. Februar 2016
  • Neue Checklisten Jahresabschluss und Steuern 2015 zum Download
Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen.
Die vollständige Ausgabe finden Sie auf unserer Website: Newsletter Nr. 57

Montag, 18. Januar 2016

Treuhand-News Nr. 56 - Januar 2016

Im neuen Treuhand-News Nr. 56 erfahren Sie Spannendes über folgende Themen:
  • Neue Checklisten Jahresabschluss und Steuern 2015 zum Download
  • Steuer-Samstag am 27. Februar 2016
  • Neue Ausgabe Update mit Informationen aus dem Treuhandbereich und Einlageblatt Sozialversicherungen 2016
Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen.
Die vollständige Ausgabe finden Sie auf unserer Website: Newsletter Nr. 56

Freitag, 30. Oktober 2015

Treuhand-News Nr. 55 - Oktober 2015

Im neuen Treuhand-News Nr. 55 erfahren Sie Spannendes über folgende Themen:
  • Wegen Zweckmässigkeit können Kosten nicht als Berufskosten abgezogen werden
  • Die ständige Erreichbarkeit des Arbeitnehmers: Fragen zur Arbeitszeit und Entlohnung
  • Die Verlustschein-Verjährung per 2016
Die vollständige Ausgabe finden Sie auf unserer Website: Newsletter Nr. 55

Dienstag, 25. August 2015

Treuhand-News Nr. 54 - August 2015

Im neuen Treuhand-News Nr. 54 erfahren Sie Spannendes über folgende Themen:
  •     Straflose Selbstanzeige – was zu beachten ist
  •     Neue Transparenzerfordernisse für Schweizer Aktionäre und Aktiengesellschaften
  •     Neue Ausgabe „Update – Informationen aus dem Treuhandbereich“
Die vollständige Ausgabe finden Sie auf unserer Website: Newsletter Nr. 54

Dienstag, 7. Juli 2015

Treuhand-News Nr. 53 - Juni/Juli 2015

Im neuen Treuhand-News Nr. 53 erfahren Sie Spannendes über folgende Themen:
  • AHV-freie Leistungen für den Mitarbeiter
  • Gesetzliche Aufbewahrungspflichten
  • Neue Ausgabe „Update – Informationen aus dem Treuhandbereich“
Die vollständige Ausgabe finden Sie auf unserer Website: Newsletter Nr. 53